Ausgeflogen
Um für Sie weiterhin Höhenflüge absolvieren zu können, gönnen wir uns einen Urlaub und tanken neue Kraft. Vom 17.10.2014 bis zum 03.11.2014 bleibt unser Büro daher geschlossen.
Nach unserer Rückkehr starten wir wieder erholt und gut gelaunt durch. Dann sind wir wieder für Sie erreichbar. Möchten Sie uns zwischenzeitlich eine Nachricht zukommen lassen, so können Sie dies gern per E-Mail oder über das Kontaktformular tun. Ab dem 04.11.2014 kümmern wir uns gern darum.
Beste Grüße
Kathleen Lang
Investieren lohnt sich wieder
Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt kommt ab dem 14.10.2014 auch wieder Bewegung in die Zinssätze in den meisten KfW- bzw. ERP-Förderprogrammen.
Im Programm “ERP – Gründerkredit – StartGeld” beispielsweise beläuft sich der Effektivzins auf 2,07% bei 5 Jahren bzw. nunmehr auf 2,63% bei 10 Jahren Laufzeit. Mit dem Programm finanzieren Sie Betriebsmittel und Investitionen im Rahmen Ihrer Unternehmensgründung mit Sitz in Deutschland bis zu 100%.
Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern.
Neues Jahr, neue Zinssätze
Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt kommt ab dem 08.01.2014 auch wieder Bewegung in die Zinssätze in den meisten KfW- bzw. ERP-Förderprogrammen.
Im Programm “ERP – Gründerkredit – StartGeld” beispielsweise beläuft sich der Effektivzins auf 2,99% bei 5 Jahren bzw. nunmehr auf 3,82% bei 10 Jahren Laufzeit. Mit dem Programm finanzieren Sie Betriebsmittel und Investitionen im Rahmen Ihrer Unternehmensgründung mit Sitz in Deutschland bis zu 100%.
Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern.
Über den Tellerrand …
Wir schauen eine Weile über den Tellerrand und bereisen fremde Länder. Vom 09.08.2013 bis zum 26.08.2013 bleibt unser Büro daher geschlossen.
Nach unserer Rückkehr starten wir wieder erholt und gut gelaunt durch. Dann sind wir wieder für Sie erreichbar. Möchten Sie uns zwischenzeitlich eine Nachricht zukommen lassen, so können Sie dies gern per E-Mail oder über das Kontaktformular tun. Ab dem 27.08.2013 kümmern wir uns gern darum.
Beste Grüße
Kathleen Lang
KfW senkt die Zinsen
Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt werden die Zinssätze in den meisten KfW- bzw. ERP-Förderprogrammen ab dem 19.07.2013 gesenkt.
Im Programm “ERP – Gründerkredit – StartGeld” beispielsweise reduziert sich der Effektivzins auf nun 2,99% bei 5 Jahren bzw. auf 3,51% bei 10 Jahren Laufzeit. Mit dem Programm finanzieren Sie Betriebsmittel und Investitionen im Rahmen Ihrer Unternehmensgründung mit Sitz in Deutschland bis zu 100%.
Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern.
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge informiert aktuell über Fördermöglichkeiten für von der Flut geschädigten Unternehmern, weist aber auch ausdrücklich auf Meldepflichten hin. Wurden geförderte Investitionsgüter durch das Hochwasser zerstört oder beschädigt, so muss dies schnellstmöglich dem Zuwendungsempfänger gemeldet werden. Nur so können Rückforderungen vermieden werden. Dies kann beispielsweise eine GA-/GRW-Förderung aber auch ein SAB-Mikrodarlehen betreffen.
Nähere Informationen:
Schäden an geförderten Investitionsvorhaben – Rückforderungsrisiko verhindern
Zuwendungsempfänger, die bei Investitionsvorhaben gefördert wurden oder werden müssen Beschädigung oder Zerstörung der geförderten Objekte unverzüglich anzeigen, um ein daraus erwachsendes Rückforderungsrisiko zu minimieren.
– Für Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände müssen Begünstigte oder Anspruchsberechtigte in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem sie hierzu in der Lage sind, der zuständigen Behörde mit den notwendigen Nachweisen schriftlich mitteilen, wenn der Zuwendungszweck nicht mehr zu erreichen ist.
Zur Anzeige genügen vorerst die formlose schriftliche Anzeige mit Angaben zur Lage und Bezeichnung des Objektes, dem Antragsteller/ Zuwendungsempfänger, ggf. zur Identnummer und die Vorlage von Fotos.
– Darüber hinaus sollten Sie Ihren Bewilligungsbescheid dahingehend durchschauen, ob er zu dieser Frage eine abweichende Regelung enthält. Im Zweifel steht Ihnen Ihre Bewilligungsstelle für Rückfragen zur Verfügung.
– Antragsteller mit laufenden Investitionen, die noch keinen Förderbescheid erhalten haben, sollten sich im Falle von Hochwasserschäden ebenfalls bei dem zuständigen Landratsamt melden.
Für Vorhaben die nach den Förderrichtlinien zur Förderung des Ländlichen Raumes RL ILE/2007; RL ILE/2011, RL 53/00, 54/00, 55/00, 58/00, 33/92, 33/93, 24/02, 74/93, 87/93 eine Förderung erhielten, ist das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständige Behörde (www.landratsamt-pirna.de/ref-laendliche-entwicklung-foerderung.html).
Quelle: Landratsamt in Pirna
Vorsicht Wasser …
Genau diese Vorsicht lassen wir walten und haben vorsorglich unsere Büroräume in Pirna geräumt (vielen Dank an dieser Stelle an die fleißigen Helfer). Unser Büro bleibt daher vorerst geschlossen.
Wir hoffen auf trockene Füße für möglichst viele.